Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt unseren Kenntnisstand wieder und ist keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regeln Ihren Betrieb betreffen, klären Sie mit einem Anwalt oder Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Was beschlossen wurde

Mit dem sogenannten Digital Omnibus hat die EU mehrere Digitalgesetze überarbeitet, darunter die KI-Verordnung, oft AI Act genannt. Die Änderungsverordnung trägt die Nummer (EU) 2026/1744. Sie wurde am 24. Juli 2026 veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft.

Für die meisten Betriebe sind drei Punkte wichtig.

KI-Kompetenz: neu gefasst, nicht abgeschafft

Seit Februar 2025 verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung von Unternehmen, die KI einsetzen, etwas für die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter zu tun. Bisher sollten sie sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt.

Nach unserem Verständnis müssen Unternehmen nun Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter zu fördern. Ein bestimmtes Niveau jedes Einzelnen müssen sie nicht mehr gewährleisten. Die Fachleute sind sich in der Auslegung noch nicht in jedem Punkt einig.

Praktisch ändert sich für einen Betrieb wenig. Wer KI-Werkzeuge freigibt, erklärt sie auch, schreibt Regeln auf und benennt einen Ansprechpartner. Was dazugehört, beschreibt der Ratgeber KI-Kompetenz nach der KI-Verordnung.

Hochrisiko-KI: später

Die strengsten Pflichten der Verordnung gelten für sogenannte Hochrisiko-KI, etwa Systeme, die über Bewerber, Kredite oder den Zugang zu Leistungen mitentscheiden. Diese Pflichten hätten ab August 2026 gelten sollen. Der Omnibus hat sie verschoben:

  • Für die meisten Hochrisiko-Systeme (Anhang III der Verordnung) auf den 2. Dezember 2027.
  • Für KI in bestimmten regulierten Produkten (Anhang I), etwa Maschinen oder Medizinprodukte, auf den 2. August 2028.

Für einen Betrieb, der KI zum Schreiben, Zusammenfassen oder Suchen nutzt, spielt das meist keine Rolle. Aufmerksam sollten Sie werden, wenn KI über Menschen mitentscheiden soll. Solche Vorhaben gehören vorher rechtlich geprüft, auch wenn die Pflichten erst später greifen.

Transparenz: gilt bereits

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Vereinfacht gesagt: Wer mit einem KI-System spricht, soll das erkennen können, und bestimmte KI-erzeugte Inhalte sollen als solche erkennbar sein. Für Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, gibt es bei der Kennzeichnung erzeugter Inhalte (Artikel 50 Absatz 2) eine Übergangszeit bis zum 2. Dezember 2026.

Für Betriebe wird das vor allem dann wichtig, wenn Kunden mit KI in Kontakt kommen, etwa über einen Chatbot auf der Website. Was dabei zu beachten ist, beschreibt der Ratgeber Ein Chatbot auf der Website.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Überblick behalten. Welche KI-Werkzeuge werden im Betrieb genutzt, von wem und wofür?
  2. Regeln und Einweisung nicht aufschieben. Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt weiter. Wie Sie die Nutzung von ChatGPT und Copilot ordnen, zeigt der Ratgeber ChatGPT und Copilot im Unternehmen.
  3. Kennzeichnen, wo Kunden mit KI sprechen. Ein Satz zu Beginn eines Chats genügt meist.
  4. Vorsicht bei Entscheidungen über Menschen. Auswahl von Bewerbern, Bewertung von Mitarbeitern: Das gehört vor dem Einsatz rechtlich geprüft.

Die Verschiebung schafft Luft für Anbieter von Hochrisiko-Systemen. Für die meisten Betriebe bleibt die Aufgabe dieselbe: KI dort einsetzen, wo sie hilft, und dafür sorgen, dass die Mitarbeiter wissen, wie. Wo das in Ihrem Betrieb sein könnte, klären wir in unserer KI-Beratung.