Wer in eine neue Software investiert, fragt früher oder später: Gibt es dafür Fördergeld? Die Antwort ist oft ja, aber selten so einfach, wie es Werbeanzeigen versprechen. Förderprogramme für Digitalisierung kommen und gehen. Bekannte Bundesprogramme sind in den letzten Jahren ausgelaufen, neue sind hinzugekommen, und die Bedingungen ändern sich laufend.

Dieser Beitrag nennt deshalb keine Beträge und Quoten. Er zeigt, wo Sie nach dem aktuellen Angebot suchen, welche Arten von Förderung es gibt und welche Regeln fast überall gelten. Stand ist September 2026. Ob ein Vorhaben gefördert wird, entscheidet allein die Stelle, die das Programm vergibt.

Die wichtigste Regel: erst beantragen, dann beauftragen

Bei den meisten Zuschussprogrammen gilt: Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie einen Auftrag vergeben oder einen Vertrag unterschreiben. Wer erst beauftragt und dann nach Förderung sucht, geht in der Regel leer aus. Manche Programme verlangen zusätzlich, dass die Bewilligung vorliegt, bevor Sie anfangen.

Klären Sie deshalb die Förderung, bevor Sie sich festlegen. Ein Angebot oder eine Aufwandsschätzung dürfen Sie in aller Regel einholen, denn die brauchen Sie meist sogar für den Antrag. Unterschreiben sollten Sie erst, wenn klar ist, was die Förderstelle verlangt.

Welche Arten von Förderung es gibt

  • Zuschuss: Die Förderstelle übernimmt einen Teil der Kosten, der nicht zurückgezahlt wird. Die beliebteste Form, aber auch die mit den meisten Bedingungen und oft mit begrenzten Mitteln.
  • Förderkredit: ein Darlehen zu günstigeren Bedingungen als bei der Hausbank, manchmal mit einem Teilerlass. Beantragt wird es in der Regel über die Hausbank.
  • Geförderte Beratung: Die Förderstelle zahlt einen Teil einer Beratung, etwa einer Analyse Ihrer Abläufe, bevor Software entsteht.
  • Kostenfreie Angebote: Informationsveranstaltungen, Workshops und Erstgespräche, die öffentliche Stellen bezahlen.
  • Förderung für Forschung und Entwicklung: für Vorhaben, bei denen wirklich etwas Neues entsteht, nicht für die Einführung von etwas, das es schon gibt.

Wo Sie suchen

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft listet Programme von Bund, Ländern und EU an einer Stelle. Sie lässt sich nach Bundesland, Förderart und Thema filtern. Sie ist der beste Startpunkt, um einen Überblick zu bekommen, was es gerade gibt.

KfW

Die KfW bietet Förderkredite an, darunter einen Kredit für Digitalisierungsvorhaben. Beantragt wird über die Hausbank, und sie entscheidet mit. Fragen Sie deshalb früh dort nach.

BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen, auch zu Themen der Digitalisierung. Diese Förderung war zuletzt befristet. Ob und in welcher Form sie aktuell angeboten wird, prüfen Sie beim BAFA.

ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Für die Einführung einer üblichen Software ist es nicht gedacht. Wenn in Ihrem Vorhaben aber etwas technisch Neues entsteht, lohnt sich ein Blick.

Landesförderbanken

Jedes Bundesland hat eine eigene Förderbank, in Hamburg zum Beispiel die IFB Hamburg. Die Länder haben oft eigene Programme für Digitalisierung und Innovation, und die sind manchmal einfacher zu beantragen als die des Bundes.

Mittelstand-Digital Zentren

Die Mittelstand-Digital Zentren sind vom Bund gefördert und bieten kostenfreie Informationen, Workshops und Gespräche zu Digitalisierung und KI an. Sie finanzieren kein Projekt, helfen aber, ein Vorhaben einzuordnen.

IHK und Handwerkskammer

Ihre Kammer kennt die Programme in Ihrer Region und hat oft eine eigene Förderberatung. Ein Anruf dort spart häufig die Suche in der Datenbank.

Bei jedem Programm gilt: Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen direkt bei der Stelle, die es vergibt. Was in einem Artikel oder einer Werbeanzeige steht, kann veraltet sein.

Was Förderstellen meist sehen wollen

  • Eine klare Beschreibung des Vorhabens: Was soll sich im Betrieb ändern, und warum?
  • Ein Angebot oder eine Kostenschätzung eines Anbieters.
  • Angaben zum Unternehmen: Größe, Umsatz, oft eine Erklärung, dass Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind.
  • Einen Eigenanteil: Kaum ein Programm übernimmt alle Kosten.
  • Einen Zeitplan: Wann beginnt das Vorhaben, wann endet es?

Hier hilft ein Grobkonzept. Wer schon aufgeschrieben hat, was die Software leisten soll und warum, hat den schwierigsten Teil des Antrags erledigt.

Worauf Sie achten sollten

  • Förderung ist kein Grund für ein Projekt. Ein Vorhaben sollte sich auch ohne Fördergeld lohnen. Fördergeld macht es günstiger, aber nicht richtiger.
  • Vorsicht bei Angeboten, die sich an Förderquoten ausrichten. Wenn der Preis genau so bemessen ist, dass nach Abzug der Förderung ein runder Betrag übrig bleibt, fragen Sie nach, was Sie tatsächlich bekommen.
  • Rechnen Sie mit Aufwand. Anträge, Nachweise und Abschlussberichte kosten Zeit. Manche Betriebe lassen sich dabei von Fördermittelberatern helfen.
  • Die Bedingungen gelten bis zum Schluss. Wer das Vorhaben unterwegs stark ändert, muss das oft mit der Förderstelle abstimmen.

Was wir tun und was nicht

Wir sind keine Fördermittelberater und können nicht zusagen, dass ein Vorhaben gefördert wird. Was wir tun können: das Vorhaben beschreiben und den Aufwand schätzen. Diese Unterlagen können Sie für einen Antrag nutzen. Welche Angaben die Förderstelle verlangt, klären Sie dort. Auf Wunsch stimmen wir den Beginn eines Vorhabens so ab, dass die Förderung vorher geklärt ist. Wie Sie einen passenden Anbieter finden, steht im Beitrag Einen Softwareanbieter auswählen.

Checkliste

  • Haben Sie in der Förderdatenbank und bei Ihrer Kammer nach aktuellen Programmen gesucht?
  • Ist klar, ob der Antrag vor der Beauftragung gestellt sein muss?
  • Liegt eine schriftliche Beschreibung des Vorhabens vor?
  • Haben Sie ein Angebot oder eine Aufwandsschätzung, die Sie dem Antrag beilegen können?
  • Lohnt sich das Vorhaben auch ohne Förderung?