Wer eine App für iPhone und Android anbietet, veröffentlicht sie im Apple App Store und bei Google Play. Beide Stores prüfen jede App, bevor sie erscheint, und beide verlangen eine Reihe von Angaben über Ihr Unternehmen und über die App selbst. Das ist kein Hexenwerk, aber es braucht Vorlauf und ein paar Entscheidungen, die nur Sie treffen können.
Dieser Beitrag beschreibt, was dazugehört. Die Regeln der Stores ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind immer die aktuellen Richtlinien von Apple und Google.
Die Konten: auf Ihr Unternehmen
Für beide Stores brauchen Sie ein Entwicklerkonto. Die wichtigste Regel dabei: Das Konto läuft auf Ihr Unternehmen, nicht auf den Entwickler und nicht auf einen Mitarbeiter privat. Die App im Store gehört dem Konto, in dem sie veröffentlicht ist. Wechseln Sie später den Entwickler, muss die App umziehen, und das ist zwar möglich, aber aufwendig. Mehr zu Eigentum und Zugängen im Beitrag Wem gehört die Software?
Für ein Unternehmenskonto verlangen beide Stores Nachweise zu Ihrer Firma:
- Eine D-U-N-S-Nummer. Das ist eine weltweit genutzte Kennnummer für Unternehmen. Viele Betriebe haben bereits eine, ohne es zu wissen. Falls nicht, lässt sie sich beantragen. Planen Sie dafür etwas Vorlauf ein.
- Die rechtlich korrekten Firmendaten, so wie sie im Handelsregister stehen.
- Eine Person mit Vertretungsbefugnis oder jemanden, der vom Unternehmen dazu berechtigt ist, die Nutzungsbedingungen der Stores anzunehmen.
Im Konto können Sie anschließend weiteren Personen Zugriff geben, zum Beispiel Ihrem Entwickler. So arbeitet er in Ihrem Konto, und Sie behalten die Kontrolle.
Angaben zum Unternehmen: Händlerstatus
In der Europäischen Union fragen beide Stores nach dem sogenannten Händlerstatus. Hintergrund ist der Digital Services Act der EU. Wer Apps geschäftlich anbietet, gibt sich als Händler zu erkennen, und dann werden Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse auf der Seite der App im Store angezeigt. Klären Sie früh, welche Adresse und welche Telefonnummer dort öffentlich stehen sollen.
Angaben zur App
Bevor eine App eingereicht werden kann, braucht der Store:
- Name, Untertitel und Beschreibung, in jeder Sprache, in der die App erscheinen soll
- Bildschirmfotos für die verschiedenen Gerätegrößen
- Ein App-Symbol in den geforderten Formaten
- Eine Datenschutzerklärung, erreichbar über eine Adresse im Internet
- Angaben zur Datennutzung: welche Daten die App erhebt, wofür, und ob sie an Dritte gehen. Apple und Google zeigen diese Angaben auf der Seite der App an. Sie müssen zu dem passen, was die App tatsächlich tut, auch zu eingebundenen Diensten für Auswertung, Werbung oder Absturzberichte.
- Eine Altersfreigabe, die sich aus einem Fragebogen zu den Inhalten ergibt
- Kontaktmöglichkeit für Nutzer, etwa eine Support-Adresse
Die Texte und Bilder sind nicht nur Pflicht. Sie entscheiden mit darüber, ob jemand die App installiert. Behandeln Sie sie wie eine Anzeige, nicht wie ein Formular.
Die Prüfung
Jede App und jede neue Version wird von Apple und Google geprüft, bevor sie erscheint. Geprüft wird, ob die App funktioniert, ob die Angaben stimmen und ob sie den Richtlinien entspricht. Häufige Gründe für eine Ablehnung:
- Die App stürzt ab oder ist unfertig. Platzhalter, tote Knöpfe, leere Bildschirme.
- Die Prüfer kommen nicht hinein. Braucht die App eine Anmeldung, geben Sie ein Testkonto mit, das funktioniert und Daten enthält.
- Das Konto lässt sich nicht löschen. Wer in der App ein Konto anlegen kann, muss es in der Regel auch in der App wieder löschen können.
- Digitale Inhalte werden am Store vorbei verkauft. Digitale Inhalte und Abos laufen in der Regel über das Bezahlsystem von Apple und Google. Für Waren und Dienstleistungen, die außerhalb der App genutzt werden, gelten andere Regeln.
- Die Angaben zur Datennutzung passen nicht zur App.
- Die App bietet zu wenig. Eine App, die nur eine Website anzeigt, wird oft abgelehnt.
Eine Ablehnung ist kein Drama. Sie kommt mit einer Begründung, der Fehler wird behoben, die App wird erneut eingereicht. Planen Sie den Starttermin trotzdem nicht auf den Tag genau, sondern mit Puffer.
Testfassungen vor dem Start
Beide Stores bieten Wege, eine Testfassung an eine begrenzte Gruppe zu verteilen, bevor die App öffentlich erscheint. Nutzen Sie das. Echte Nutzer auf echten Geräten finden Stellen, die im Büro niemand bemerkt. Wie eine Abnahme praktisch abläuft, beschreibt der Beitrag Abnahme und Testfassung.
Nach dem Start: Pflege, die bleibt
Mit der Veröffentlichung ist die Arbeit nicht getan. Einiges fällt regelmäßig an:
- Neue Betriebssysteme. Apple und Google bringen jedes Jahr neue Versionen heraus. Die App muss darauf getestet und oft angepasst werden.
- Neue Anforderungen der Stores. Beide verlangen, dass Apps mit aktuellen Werkzeugen erstellt und auf neuere Systemversionen ausgerichtet werden. Wer das nicht nachzieht, kann keine Updates mehr veröffentlichen, und bei Google ist die App für Nutzer neuer Geräte irgendwann nicht mehr auffindbar.
- Richtlinien und Verträge. Die Stores ändern ihre Regeln und verlangen, dass neue Vertragsbedingungen im Konto angenommen werden. Verpasst das jemand, können Veröffentlichungen stocken.
- Bewertungen und Rückfragen. Nutzer schreiben Bewertungen, und eine Antwort des Anbieters wird gelesen.
- Updates. Fehler beheben, Funktionen ergänzen, jedes Mal mit erneuter Prüfung.
Legen Sie fest, wer sich darum kümmert und wer die E-Mails der Stores liest. Die kommen an die Adresse des Kontos, und manche davon haben Fristen. Was sonst nach dem Start einer Software anfällt, beschreibt der Beitrag Software nach dem Start.
Apps nur für Ihre Mitarbeiter
Nicht jede App gehört in den öffentlichen Store. Eine App, die nur Ihre Mitarbeiter nutzen, lässt sich auch intern verteilen, etwa über die Geräteverwaltung Ihres Unternehmens oder über die dafür vorgesehenen Wege von Apple und Google. Solche Apps für den eigenen Betrieb, etwa für Außendienst oder Lager, beschreibt der Beitrag Aufträge auf dem Handy erfassen.
Checkliste vor dem Einreichen
- Laufen beide Entwicklerkonten auf Ihr Unternehmen?
- Liegt die D-U-N-S-Nummer vor?
- Ist geklärt, welche Kontaktdaten im Store öffentlich stehen?
- Ist die Datenschutzerklärung online, und passt sie zur App?
- Stimmen die Angaben zur Datennutzung mit dem überein, was die App tut?
- Gibt es ein funktionierendes Testkonto für die Prüfer?
- Können Nutzer ihr Konto in der App löschen?
- Wer liest die E-Mails der Stores, auch nach dem Start?
Wie der gesamte Weg von der Idee bis zum Store aussieht, beschreibt der Beitrag Eine App entwickeln lassen.
