Sie haben Software entwickeln lassen und bezahlt. Gehört sie Ihnen? Die Antwort überrascht viele: nicht unbedingt. Was Ihnen gehört, steht im Vertrag - und wenn dort nichts steht, gehört Ihnen womöglich weniger, als Sie denken.

Die Frage taucht meist erst auf, wenn es unbequem wird: Der Anbieter antwortet nicht mehr, ändert seine Konditionen oder hört auf. Dann zeigt sich, ob Sie mit der Software weitermachen können oder von vorn anfangen. Besser, Sie stellen die Frage vorher.

Urheberrecht und Nutzungsrecht in einfachen Worten

Wer Software schreibt, ist ihr Urheber. Das Urheberrecht bleibt bei dem, der geschrieben hat; es lässt sich nicht verkaufen, sondern nur einräumen - als Nutzungsrecht. Was Sie als Auftraggeber bekommen, ist also ein Nutzungsrecht, und das kann eng oder weit sein:

  • einfach oder ausschließlich: Darf der Anbieter dieselbe Software auch anderen geben?
  • befristet oder unbefristet: Gilt es dauerhaft, auch wenn der Vertrag endet?
  • beschränkt oder übertragbar: Gilt es nur für Ihren Betrieb, oder geht es beim Verkauf des Unternehmens mit?
  • nutzen oder auch ändern: Dürfen Sie die Software ändern und weiterentwickeln lassen - auch von jemand anderem?

Welche Rechte Ihnen zustehen, wenn im Vertrag nichts steht, ist eine Frage für Ihren Anwalt; wir geben hier kein Rechtsurteil ab. Die praktische Regel ist einfacher: Was Ihnen wichtig ist, steht im Vertrag. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Zugang zum Quellcode

Ein Nutzungsrecht auf dem Papier hilft wenig, wenn Sie an den Quellcode nicht herankommen. Der Quellcode ist der lesbare Bauplan der Software. Ohne ihn kann niemand außer dem Anbieter etwas ändern, nicht einmal einen Tippfehler auf der Rechnung. Fragen Sie:

  • Bekommen Sie den Quellcode ausgehändigt - laufend oder erst am Ende?
  • Liegt er in einem Konto, auf das Sie selbst zugreifen können, oder nur beim Anbieter?
  • Gibt es eine Beschreibung, wie daraus die laufende Software wird? Quellcode ohne Anleitung ist ein Puzzle ohne Bild.

Manche Anbieter bieten stattdessen eine Hinterlegung bei einem Dritten an, die bei Insolvenz freigegeben wird. Das ist besser als nichts. Praktisch bekommen Sie dann aber einen Stand, den niemand kennt, zu einem Zeitpunkt, an dem der Anbieter keine Fragen mehr beantwortet.

Zugänge in Ihrem Namen

Neben dem Code gibt es eine zweite, oft übersehene Frage: Auf wessen Namen laufen die Konten? Läuft die Domain Ihres Kundenportals auf den Anbieter, kann er sie abschalten - oder schlicht vergessen, sie zu verlängern. Die Regel ist einfach: Jedes Konto, ohne das die Software nicht läuft, gehört auf Ihren Namen, mit einem Zugang, den Sie selbst haben. Der Anbieter bekommt Zugriff darauf, nicht umgekehrt. Dazu zählen:

  • die Domain und die Zertifikate
  • der Server oder das Hosting
  • die Datenbank
  • der E-Mail-Versand
  • Konten bei Drittdiensten, etwa für Karten, Zahlungen oder den Versand von Nachrichten
  • die Konten in den App-Stores, wenn es eine App gibt

Dokumentation und Daten

Zur Software gehören außerdem Wissen und Daten. Wissen: Gibt es eine Dokumentation, mit der ein anderer Entwickler weitermachen könnte, und wer außer dem Anbieter versteht die Software heute? Daten: Können Sie Ihre Daten jederzeit in einem lesbaren Format herausholen - Kunden, Aufträge, Rechnungen, Dokumente? Beides entscheidet darüber, ob die Software nach dem Start gepflegt werden kann, auch von jemand anderem - siehe Software nach dem Start.

Wenn der Anbieter aufhört

Anbieter geben auf, werden verkauft, wechseln das Geschäftsfeld, oder der einzige Entwickler geht in den Ruhestand. Was dann mit Ihrer Software passiert, entscheidet sich an den Fragen oben. Mit Quellcode, Zugängen und Dokumentation kann ein anderer Entwickler übernehmen. Ohne bleibt die Software, wie sie ist, bis sie nicht mehr läuft - und dann bleibt nur, die Daten zu retten und neu zu entwickeln.

Gekauft oder gemietet: der Unterschied zu SaaS

Bei Mietsoftware - SaaS, Software as a Service - wie Shopify oder Microsoft 365 stellt sich die Frage anders. Die Software gehört dem Anbieter und bleibt es; Sie mieten die Nutzung. Was Ihnen gehört, sind Ihre Daten. Darum dreht sich hier alles: Wie kommen sie heraus, in welchem Format, und wie lange nach der Kündigung noch? Bei Standardsoftware ist das normal und in Ordnung; niemand erwartet den Quellcode von Microsoft. Bei Software, die eigens für Sie entwickelt wurde, ist die Erwartung eine andere - Sie haben sie bezahlt.

Eigens entwickelte Software Mietsoftware (SaaS)
Wem die Software gehört steht im Vertrag - fragen Sie dem Anbieter
Quellcode sollte bei Ihnen liegen nicht vorgesehen
Weiterentwicklung durch den Anbieter oder einen anderen, wenn der Vertrag es erlaubt nur durch den Anbieter, für alle Kunden gleich
Ihre Daten in Ihrer Datenbank beim Anbieter; der Export ist die Frage
Wenn der Anbieter aufhört die Software läuft weiter, wenn Code und Zugänge bei Ihnen liegen die Software endet; die Daten müssen vorher heraus

Fragen für das Gespräch mit dem Anbieter

  • Welches Nutzungsrecht bekommen wir: ausschließlich, unbefristet, übertragbar, mit dem Recht, ändern zu lassen?
  • Bekommen wir den Quellcode - wann, wo und in welcher Form?
  • Laufen Domain, Hosting, Datenbank und alle Dienste auf unseren Namen?
  • Gibt es eine Dokumentation, mit der ein anderer Entwickler weitermachen könnte?
  • Wie bekommen wir unsere Daten heraus?
  • Was ist vereinbart, wenn Sie als Anbieter aufhören oder wir wechseln wollen?
  • Was davon steht im Vertrag?

Die Antworten sagen viel über den Anbieter, noch bevor die erste Zeile geschrieben ist - mehr dazu in Softwareanbieter auswählen.

Unsere Haltung dazu ist kurz: Ihre Software gehört Ihnen - Quellcode, Zugänge und Dokumentation liegen bei Ihnen, nicht bei uns. Wie wir arbeiten, steht auf unserer Unternehmensseite.